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Eden Hotel Göttingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) , Eden-Hotel, Reinhäuser Landstraße 22a, 37083 Göttingen:

1. Wird ein Hotelzimmer/Funktionsraum überlassen, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag/ Mietvertrag zustande gekommen.

2. Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung, Frühstück, sowie Sauna-, Schwimmbad- und Parkplatzbenutzung. Der Vertrag über Funktionsräume beinhaltet lediglich die Nutzung des Funktionsraumes. Das jeweils vereinbarte Entgelt sind die jeweils gültigen Tagespreise. Im Haus darüber hinaus angebotene Leistungen ( Billard, Solarium, Massage etc.) können gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden, soweit diese Leistungen verfügbar sind.

3. Die Unter- oder Weitervermietung von Funktionsräumen, Ausstellungs- und Werbeflächen bedarf der schriftlichen Genehmigung der EDEN-HOTEL GmbH (im folgenden Hotel genannt).

4. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages/Mietvertrag verpflichten sich die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

5. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchung die reservierten Hotelzimmer/Funktionsräume anderweitig zu vergeben.

6. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

7. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 14.30 Uhr bis zum Abreisetag 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 11.00 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang am Vorabend oder bis spätestens 9:00 Uhr am Abreisetag: bei Abreise bis 12.00 Uhr werden weitere 15,00 €, bis 13:00 Uhr 30:00 €, bis 14:00 Uhr 45,00 € nach 14:00 Uhr der volle Tag
abzüglich der Servicepauschale von 10,00€ pro Person berechnet.

8. Reservierungen werden bis 18.00 Uhr aufrecht erhalten. Weitervermietung durch das Hotel ist bei nicht garantierten Buchungen ab 18:00 Uhr möglich. Anreisen nach 18:00 Uhr sind im Vorfeld schriftlich anzukündigen, in diesem Fall gilt die Buchung als garantierte Buchung.

9. Gebuchte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.

10. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer /Funktionsräume.

11. Sollten vereinbarte Hotelzimmer/Funktionsräume, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein., so bemüht sich das Hotel um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

12. Bei Um- und Abbestellung von gebuchten Funktionsräumen/Pauschalarrangements werden kostenfrei akzeptiert (außer 12g)

a) bis 42 Tage vor Anreise keine Kosten
41-35 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung von 30 % der vereinbarten Leistung (auf volle Zimmer/Pauschalen kaufm. gerundet)
34-28 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung von 20 % der vereinbarten Leistung (auf volle Zimmer/Pauschalen kaufm. gerundet)
27-14 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung von 10 % der vereinbarten Leistung (auf volle Zimmer/Pauschalen kaufm. gerundet)
13-07 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung von 05 % der vereinbarten Leistung (auf volle Zimmer/Pauschalen kaufm. gerundet)
06-00 Tage vor Anreise keine kostenfreie Stornierung mehr möglich

b) Bei Um- und Abbestellungen über das kostenfreie Kontingent aus 12a) werden berechnet (außer 12g):
bis 42 Tage vor Anreise keine Kosten
41-30 Tage vor Anreise 50 % der vereinbarten Leistung
29-14 Tage vor Anreise 60 % der vereinbarten Leistung
13-00 Tage vor Anreise 70 % der vereinbarten Leistung

c) Bei reservierten Hotelzimmern werden, außer zu Messeterminen (12g), 90% der vereinbarten Leistung berechnet. Berechnung erfolgt nur bei Nichtweitervermietung (13).

d) Bei individuell reservierten Hotelzimmern (bis 2 Zimmer), gilt außerhalb der Messetermine 12g) eine kostenfreie Stornofrist von 24 Stunden vor Anreise. Bis 18:00 Uhr am Vortag.

e) Für Gruppen ab 3 Hotelzimmern haben die Punkte 12a) und 12c) Gültigkeit.

f) Ab 70 Logisnächten je Veranstaltung verlängern sich die unter Punkt 12a) und 12b) und für Hotelzimmer die unter 12a) genannten Fristen jeweils um 15 Tage.

g) Zu Messeterminen CEBIT, Industriemesse, EMO und ähnliche Messen in Göttingen oder Umgebung gelten die unter Punkt 12a) und 12b) genannten Fristen für Gruppen nach 12e), Funktionsräume und Pauschalarrangements NICHT, für einzelne Hotelzimmer ( bis 2 Zimmer) gilt hier eine Frist von 8 Wochen (56 Tage), es werden in allen Fällen 100% der gebuchten Leistung an den Kunden berechnet.

13. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

14. Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, daß das Hotel vierzehn Werktage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste erhält.

15. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.

16. Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe kann es die Veranstaltung absagen; jegliche Schadensersatzansprüche an das Hotel sind dabei ausgeschlossen.

17. Zeitungsanzeigen, die Daten des Hotels für Einladungen, für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Namens Eden Hotel oder Eden für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne vorherige Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Fall wird auf Zahlung laut Punkt 12b) und 12c) ohne Berücksichtigung des Punktes 12a) bestanden.

18. Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Buffets) muß der Veranstalter dem Hotel zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die genau Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Falle in Rechnung gestellt.

19. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung des hausüblichen Service/Korkengeld möglich. Essen, Trinken und Rauchen sind im Pool, Sauna und Fitnessbereich ,sowie das lesen von Zeitschriften in der Finnischen Sauna strengstens untersagt.

20. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Material muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

21. Der Besteller von Funktionsräumen für Veranstaltungen ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes Verpackungs- und Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Besteller diesem nicht nach, so ist er verpflichtet dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem jeweils gültigen Tarif zu erstatten.

22. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfange, für durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste verursachte Schäden an Gebäude oder Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.

23. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.

24. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto zu zahlen. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich zahlbar.

25. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.

26. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: EC-Karte, Eurocard, VISA, American Express, Diners, JCB. Aber nur bei Beträgen die weder einer Provisionsforderung noch einem Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfall berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Insbesondere bei Beträgen unter einem Wert von 20,00€. Bei Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung ein Provisionsausgleich von 10% vorgenommen.

27. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer, Bettensteuer oder sonstigen Steuer oder Abgabe gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich Bedienungsgeld und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

28. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalarrangements werden nicht rückvergütet.

29. Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere (Wertpapiere, Schecks, Scheckkarten etc.) können im Hotelsafe an der Rezeption deponiert werden. Für die im Zimmer befindlichen Safes gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen für Wertsachen, Geld und Schmuck. Werden diese Gegenstände von dem Gast im Hotelzimmer in den Funktionsräumen oder anderen Räumlichkeiten des Hotels verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung.

30. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche sind unstreitig oder Rechtskräftig festgestellt.

31. Die Benutzung des Fitnessbereiches oder unserer Leihfahrräder ist auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen. Unsachgemässe Behandlung der Geräte und Fahrräder verpflichtete zum Schadenersatz

32. Das Hotel ist bemüht Werkverträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

33. Liegengebliebende Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich die Gegenstände 6 Monate aufzubewahren.

34. Für Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

35. Haustiere sind in den Gastbereichen ( Zimmern, Poolbereich, Frühstücksraum) nicht gestattet.

36. Die Nutzung des Internets erfolgt ob kostenfrei oder kostenpflichtig auf eigenes Risiko. Der eigene PC ist entsprechend abzusichern. Dieses gilt auch für den kostenfreien PC in der Lobby, für den Datenschutz ist der Nutzer verantwortlich. Vor der Benutzung des Systems müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Gerät für die angebotenen Dienste kompatibel ist. Der Betreiber stellt keinerlei Software, Geräte oder Systemeinstellungen zur Verfügung. Um das Angebot nützen zu können, müssen Sie ein gültiges 'Internet Surfticket' erwerben. Die Zugangsdaten werden auf der Anmeldeseite verschlüsselt übertragen. Für alle anderen Verbindungen werden geeignete Verschlüsselungsmethoden (z.B. VPN, SSL) und Sicherheitsprogramme (z.B. Antiviren- und Firewall-Software) empfohlen. Sie übernehmen Haftung für alle Ihre Aktivitäten in Bezug mit diesem System. Vermutlicher Missbrauch kann rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Verfügbarkeit, Performance oder Übertragungsgeschwindigkeit werden nicht garantiert. Verzögerungen, Fehlverbindungen oder zeitweilige Störungen können auftreten. Es wird keinerlei Haftung
jeglicher Art für den Gebrauch oder Nichtgebrauch der angebotenen Leistungen übernommen. Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen jeden Dienst, jegliches Material, jede Information entweder zu sperren, zu stoppen oder Ihren Zugang zum System außer Kraft zu setzen. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Nutzungsbedingung unwirksam sein oder werden, ist die Gültigkeit der verbleibenden Teile davon nicht betroffen.

37. Die Wasserqualität wird entsprechend der Trinkwasserverordnung kontrolliert, eine Garantie auf Unversehrtheit des Wasser und Trinkwasserqualität übernehmen wir nicht. Bei Entnahme aus der Leitung zum Verzehr handelt der Kunde eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.

38. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

39. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.

40. Der Datenschutz erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, auf die Datenerfassung und die gesonderten Bedingungen aus unserer Datenschutzerklärung wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Bevor Sie uns Daten übermitteln laden wir Sie ein unsere gesonderten Datenschutzbestimmungen einzusehen. Diese Bestimmungen sind Bestandteil der AGB´s, diesen stimmen Sie mit Vertragsabschluss ausdrücklich zu.

41. EU-Verbraucherschlichtungsstelle: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.

42. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Aktuelle Fassung vom 01.12.2016

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